Abrechnung 2026: Betriebskosten und WEG spätestens bis 30.6.2027. Noch … Tage. Fahrplan und Checkliste →
Abrechnung 2026 · Frist 30.6.2027

Noch 265 Tage.

Die Abrechnung 2026 ist nach § 21 Abs. 3 MRG bzw. § 34 Abs. 1 WEG bis spätestens 30.6.2027 zu legen. Klingt weit weg. Ist es nicht: Wer im Juni rechnet, hat im Jänner nicht gebucht. Hier ist der Fahrplan – rückwärts vom Stichtag, mit Checkliste zum Abhaken.

Auf einen Blick

  • Betriebskostenabrechnung 2026 (§ 21 Abs. 3 MRG): bis spätestens 30. Juni 2027.
  • WEG-Abrechnung 2026 (§ 34 Abs. 1 WEG): spätestens zum 30. Juni 2027.
  • Heiz- und Warmwasserkosten bei gemeinsamer Wärmeversorgung: Aufteilung nach dem HeizKG.
  • Unser Fahrplan: Jänner Abschluss, Februar Belege, März Ablesungen, April Entwurf, Mai Versand, Juni Puffer.
Der Rückwärts-Fahrplan

Vom Stichtag zurück bis heute.

Sieben Etappen, jede mit einem klaren Ergebnis. Die Markierung zeigt, wo Sie heute stehen – und wie viele Wochen jeder Etappe noch bleiben.

  1. Okt.–Dez. 2026Umsteigen, solange das Jahr läuft.Datenprobe, Pilot, Übernahme mit Prüfprotokoll. Ab Jänner bucht und rechnet das neue System.
  2. Jänner 2027Jahresabschluss je Objekt.Buchungen 2026 vollständig, Bankabgleich erledigt, offene Posten geklärt.
  3. FebruarBelege und Bescheide.Versicherung, Grundsteuer, Wasser, Kanal, Müll, Hausbetreuung, Lift – alles da, alles dem Objekt zugeordnet.
  4. MärzAblesungen.Zählerstände und Daten der Heizkostenabrechner einholen, Plausibilität prüfen.
  5. AprilVerteilen und entwerfen.Verteilerschlüssel je Kostenart prüfen, Entwurf je Objekt und je Partei.
  6. MaiPrüfen und versenden.Vier-Augen-Prüfung, Versand, Belegeinsicht organisieren.
  7. bis 30. Juni 2027Puffer bis zur Frist.Nachzügler, Rückfragen, Korrekturen. Am 30. Juni ist die Abrechnung gelegt.

Der Fahrplan ist unser Vorschlag aus der Praxis, keine gesetzliche Vorgabe. Gesetzlich ist der Stichtag; wie Sie ihn erreichen, entscheiden Sie.

Zum Abhaken

Die Checkliste für die Abrechnung 2026.

Zwölf Punkte je Objekt. Ihr Browser merkt sich die Häkchen nur auf diesem Gerät – an uns geht nichts.

0 von 12 erledigt

IN ImmoTailor

Die Abrechnung kommt aus dem Journal.

Kosten aus dem Journal, Verteilerschlüssel je Kostenart, PDF je Partei, Nachzahlung als Rechnung. Keine Excel-Brücke zwischen Buchhaltung und Abrechnung – deshalb fällt die halbe Checkliste beim Buchen schon ab.

NOCH RECHTZEITIG

Umsteigen vor dem Jahreswechsel.

Datenprobe diese Woche, Pilot mit drei Objekten parallel zum Altsystem. Wer im Jänner übernommen hat, rechnet 2026 schon neu. So läuft der Umstieg →

Abrechnungs-Check

Wir rechnen ein Haus parallel.

Schicken Sie uns den Export eines Objekts. Wir zeigen Ihnen die Abrechnung, wie sie in ImmoTailor entsteht – neben Ihrer gewohnten. Unverbindlich.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Gesetzesangaben mit Fundstelle; den Wortlaut finden Sie im RIS.

Fundstellen auf dieser Seite

Die hochgestellten Ziffern im Text verweisen hierher. Antippen zeigt die Fundstelle direkt an der Textstelle, alle Fundstellen der Website stehen gesammelt auf einer Seite.

  1. 1

    Betriebskostenabrechnung bis 30. Juni ↑Gesetz · Mietrechtsgesetz (MRG), § 21 Abs. 3 – RIS, Bundesrecht konsolidiert · geprüft am 08.10.2026

  2. 2

    WEG-Abrechnung bis 30. Juni ↑Gesetz · Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG), § 34 Abs. 1 – RIS, Bundesrecht konsolidiert · geprüft am 08.10.2026

  3. 3

    Heizkostenabrechnungsgesetz ↑Gesetz · Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG) – RIS, Bundesrecht konsolidiert · geprüft am 08.10.2026

  4. 4

    Rücklage nach § 31 WEG ↑Gesetz · Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG), § 31 – RIS · geprüft am 08.10.2026

  5. 5

    Betriebs- und Heizkostenabrechnung ↑Produkt · ImmoTailor Produktdokumentation, Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung · geprüft am 08.10.2026

  6. 6

    Umstiegspaket ↑Produkt · ImmoTailor Produktdokumentation, Datenübernahme (Vorschau) · geprüft am 08.10.2026

Häufige Fragen

Fragen zur Abrechnung 2026.

Bis wann muss die Betriebskostenabrechnung 2026 in Österreich gelegt werden?
Im Anwendungsbereich von § 21 Abs. 3 MRG hat der Vermieter die Abrechnung über die Betriebskosten und öffentlichen Abgaben des Kalenderjahres 2026 bis spätestens 30. Juni 2027 zu legen.
Bis wann muss die WEG-Abrechnung für 2026 gelegt werden?
Nach § 34 Abs. 1 WEG hat der Verwalter den Wohnungseigentümern spätestens zum 30. Juni eine ordentliche und richtige Abrechnung für das vorausgegangene Abrechnungsjahr zu legen – für das Jahr 2026 also bis 30. Juni 2027.
Wann sollte man mit der Abrechnung beginnen?
Unser Vorschlag: Im Jänner den Jahresabschluss je Objekt machen, im Februar Belege und Bescheide vollständig haben, im März die Ablesungen einholen, im April verteilen und entwerfen, im Mai prüfen und versenden. Der Juni bleibt Puffer für Nachzügler und Rückfragen.
Was gehört in eine Betriebskostenabrechnung?
Die Kosten gegliedert nach Kostenarten, der Verteilerschlüssel je Kostenart, der Anteil der Partei, die geleisteten Vorschreibungen (Akonto) und der Saldo als Guthaben oder Nachzahlung. Heiz- und Warmwasserkosten werden bei gemeinsamer Wärmeversorgung nach dem Heizkostenabrechnungsgesetz aufgeteilt. Dazu kommt die Möglichkeit, in die Belege Einsicht zu nehmen.
Kann man für die Abrechnung 2026 noch die Software wechseln?
Ja, wenn der Umstieg vor Jahresende beginnt. Mit ImmoTailor startet der Umstieg mit einer Datenprobe und einem Pilot mit drei Objekten parallel zum Altsystem; die Übernahme erfolgt mit Prüfprotokoll. Wer bis Jänner übernommen hat, erstellt die Abrechnung 2026 im neuen System.
Ist diese Seite eine Rechtsberatung?
Nein. Die Seite fasst die gesetzlichen Fristen mit Fundstelle zusammen und gibt einen praktischen Fahrplan. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihre Rechtsberatung oder Interessenvertretung.